Trauerfall

2404029-Caspary-Zitat

Wenn ein Mensch gestorben ist, beginnt für die Hinterbliebenen eine besondere „Schleusenzeit“, der Zeitraum zwischen Tod und Bestattung.

Zum einen trauern Sie und die Zeit scheint still zu stehen. Zum anderen ist nun viel zu entscheiden und zu organisieren. Das Nebeneinander von Innehalten und Agieren kann herausfordernd sein.

Wir möchten die nötige Entschleunigung herstellen und Ihnen helfen, alle wichtigen Schritte zu gehen und gleichzeitig Raum für Ihre Bedürfnisse zu finden. Für Ihren persönlichen Abschied, für das Zuwenden zu Ihrem verstorbenen Menschen, für Überlegungen und Planung der Trauerfeier und Beisetzung.

Ein Mensch ist gestorben.


Lassen Sie sich Zeit. Zeit für das Begleiten des Übergangs von Leben zu Tod. Zeit für Ihren Abschied, Zeit für Ihr Begreifen. Dabei kann ein Ritual hilfreich sein. Vielleicht haben Sie das Bedürfnis eine Kerze zu entzünden. Vielleicht haben Sie das Bedürfnis nach Stille.
Als nächstes informieren Sie einen Arzt/ eine Ärztin, damit der Tod festgestellt und ein Totenschein ausgestellt werden kann. Sie können Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt anrufen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Wenn das Sterben in der Nacht geschieht, ist es ausreichend am nächsten Morgen tätig zu werden.
Der Totenschein kann frühestens zwei Stunden nach dem Eintreten des Todes ausgestellt werden.
Sie dürfen gerne jederzeit anrufen und uns über den Tod der verstorbenen Person informieren. Oft ist aber keine Eile geboten.
Wenn Sie uns anrufen, besprechen wir am Telefon die nächsten Schritte. Wir planen mit Ihnen gemeinsam den Zeitpunkt der Überführung und sprechen über Ihre ersten Wünsche. Wir setzen uns mit dem Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung in Verbindung und übernehmen die organisatorischen Absprachen.

Überführung und
Versorgung, Abschiednahme.


In der Zeit zwischen Tod und Bestattung sind die meisten hier benannten Schritte zwar notwendig aber der Ablauf kann nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen angepasst werden.
Gemeinsam überlegen wir, wann und wo das Beratungsgespräch stattfindet, ob es eine Aufbahrung geben soll, ob Sie bei der Versorgung und beim Ankleiden der verstorbenen Person dabei sein möchten.
Gerne nehmen wir Kleidung der verstorbenen Person entgegen oder kleiden mit Ihnen gemeinsam ein. Vom festlichen Anzug bis zum geliebten Pyjama – überlegen Sie, was zur Person passt, worin sie sich wohlgefühlt hätte.
Sie können persönliche Dinge wie Fotos, Briefe, Kuscheltiere, Erinnerungsstücke in den Sarg legen oder wir können nach einer Einäscherung etwas in die Urne geben.
Gemeinsam können wir den Sarg schließen oder ein anderes Ritual Ihrer Wahl einbinden.
Wenn Sie Wünsche zur individuellen Gestaltung von Sarg oder Urne haben, ist dies natürlich möglich.

Beratungsgespräch


Für das Beratungsgespräch bringen Sie bitte die Personenstandsdokumente der verstorbenen Person mit.
Dies sind:
/ bei ledigen Personen
die Geburtsurkunde
/ bei verheirateten Personen
die Eheurkunde
/ bei geschiedenen Personen
die Eheurkunde der geschiedenen Ehe und
das Scheidungsurteil
/ bei verwitweten Personen die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners / Ehepartner*in
/ wenn Ihr Sternenkind verstorben ist, bringen Sie bitte die Eheurkunde der Eltern mit oder die Geburtsurkunde der Eltern bei nicht-verheirateten Paaren. Wenn Sie als nicht verheiratetes Paar bereits vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung haben ausstellen lassen, bringen Sie diese bitte auch mit.
Alle weiteren Themen und Schritte haben wir für Sie unter Unser Angebot zusammengefasst

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